Du bist hier wegen des Förderangebots „Go-to-Market Gutschein“?
Du suchst einen erfahrenen Technologiepartner, der deine Produktidee in einen Prototypen umsetzt? Du suchst einen Partner, der dich unterstützt bei der Realisierung deiner Idee?
👉 Dann ruf mich jederzeit an unter 0171 . 691 80 97 oder schreib mir eine E-Mail an go-to-market@klickmeister.de.
Das Beste: Bis zu 35.000 Euro für Dich!
Für junge Startups mit Sitz in NRW gibt es den Go-to-Market Gutschein vom Land Nordrhein-Westfalen. Damit kannst du dir bis zu 70 % Förderung auf unsere Leistungen sichern – z. B. für UX/UI-Design, die Entwicklung von technischen Prototypen oder MVPs.
👉 Alle Details findest du unter in.nrw/go-to-market.
Was passiert, wenn ein starkes Startup auf ein fokussiertes Team trifft und drei Monate lang alles gibt? Gemeinsam mit dem großartigen Team von Entendix haben wir in nur drei Monaten ihre bahnbrechende Software fürs Gebäudemanagement an den Start gebracht – Co-finanziert durch Go-to-Market Gutschein. Das Ergebnis? Ein starkes digitales Produkt, das echten Impact liefert. Mehr dazu in unserem LinkedIn-Post.
Lass uns über dein Projekt reden!
Unser Team freut sich darauf, mit dir in einem agilen und partnerschaftlich geführten Prozess dein Produkt in den Markt zu bringen.
phone Ruf mich an: 0171 . 691 80 97
mail Oder schreib mir direkt: go-to-market@klickmeister.de.
👉 Einen Überblick über unsere Leistungen findest du hier auf unserer Website.
Fragen und Antworten zum Go-to-Market Gutschein
Wer wird gefördert?
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Postanschrift: 52425 Jülich.
Wann beginnt die Förderung?
Wie lange ist der Gutschein gültig?
Was wird gefördert?
Das heißt die Zuwendung beträgt maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 15.000 Euro.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
- Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
- Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)
- Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
- Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie
Welche Publizitätspflichten gibt es?
Quelle: Innovationsförderagentur NRW