Der Go-to-Market Gutschein: Bis zu 35.000 Euro für Startups
Du suchst einen erfahrenen Technologiepartner, der dich bei der Realisierung deiner Idee unterstützt? Für junge Startups mit Sitz in NRW gibt es den Go-to-Market Gutschein des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit kannst du dir bis zu 70 % Förderung auf unsere Leistungen sichern – z. B. für UX/UI-Design oder die Entwicklung von technischen Prototypen oder MVPs. Alle Details findest du unter in.nrw/go-to-market.
In drei Monaten von der Idee zum Produkt: Unser Projekt mit Entendix
Das passiert, wenn ein starkes Startup auf ein fokussiertes Entwicklungs-Team trifft und alles gibt: Gemeinsam mit dem großartigen Team von Entendix haben wir in nur drei Monaten ihre bahnbrechende Software fürs Gebäudemanagement an den Start gebracht – kofinanziert durch den Go-to-Market Gutschein. Das Ergebnis? Ein starkes digitales Produkt, das echten Impact liefert.
Jetzt ist dein Projekt an der Reihe!
Unser Team freut sich darauf, partnerschaftlich und agil mit dir zusammenzuarbeiten und dein Produkt an den Markt zu bringen.
Wir können dich auf verschiedenste Arten unterstützen. Du fragst dich, wobei genau? Einen Überblick über unsere Leistungen findest du hier.
Fragen und Antworten zum Go-to-Market Gutschein
Wer wird gefördert?
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Postanschrift: 52425 Jülich.
Wann beginnt die Förderung?
Wie lange ist der Gutschein gültig?
Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
- Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
- Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)
- Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
- Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie
Welche Publizitätspflichten gibt es?
Quelle: Innovationsförderagentur NRW