Der Go-to-Market Gutschein: Bis zu 35.000 Euro für Startups

Du suchst einen erfahrenen Technologiepartner, der dich bei der Realisierung deiner Idee unterstützt? Für junge Startups mit Sitz in NRW gibt es den Go-to-Market Gutschein des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit kannst du dir bis zu 70 % Förderung auf unsere Leistungen sichern – z. B. für UX/UI-Design oder die Entwicklung von technischen Prototypen oder MVPs. Alle Details findest du unter in.nrw/go-to-market.

In drei Monaten von der Idee zum Produkt: Unser Projekt mit Entendix

Das passiert, wenn ein starkes Startup auf ein fokussiertes Entwicklungs-Team trifft und alles gibt: Gemeinsam mit dem großartigen Team von Entendix haben wir in nur drei Monaten ihre bahnbrechende Software fürs Gebäudemanagement an den Start gebracht – kofinanziert durch den Go-to-Market Gutschein. Das Ergebnis? Ein starkes digitales Produkt, das echten Impact liefert.

LinkedIn Post

Jetzt ist dein Projekt an der Reihe!

Unser Team freut sich darauf, partnerschaftlich und agil mit dir zusammenzuarbeiten und dein Produkt an den Markt zu bringen.

Wir können dich auf verschiedenste Arten unterstützen. Du fragst dich, wobei genau? Einen Überblick über unsere Leistungen findest du hier.

Fragen und Antworten zum Go-to-Market Gutschein

Wer wird gefördert?

Die Förderung gilt für nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Zudem muss der Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen sein.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Der Antrag kann online über das EFRE.NRW.online-Portal gestellt oder schriftlich bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden.

Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Postanschrift: 52425 Jülich.

Wann beginnt die Förderung?

Die Förderung beginnt und endet mit dem Durchführungszeitraum. Dieser wird im Zuwendungsbescheid mitgeteilt.

Wie lange ist der Gutschein gültig?

Der Gutschein ist während des gesamten Bewilligungszeitraums gültig. Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid ausdrücklich mitgeteilt. Innerhalb dieser Zeitspanne kann das Vorhaben abgerechnet werden.

Was wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro für Fremdleistungen im Rahmen der Prototypenerstellung. Die Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das heißt die Zuwendung beträgt maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 15.000 Euro.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
  • Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte

  • Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)

  • Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie

  • Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie

Welche Publizitätspflichten gibt es?

Das geförderte Start-up muss in seiner Kommunikation darauf hinweisen, dass es von der EU und dem Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird. Zudem muss das geförderte Start-up das EU-Emblem und das Logo des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie verwenden. Außerdem muss es das Logo „Go-to-Market” nutzen. Die Logos dürfen nicht verändert werden.

Quelle: Innovationsförderagentur NRW

Go-to-Market mit Klickmeister

Sven Schäfermeier

Diplom-Designer, Geschäftsführer, Go‑to‑Market Experte

Melde dich jederzeit bei mir!

Telefon: 0171 . 691 80 97
E-Mail: go-to-market@klickmeister.de